Ziel:
Abschluss der Berufsausbildung im Beruf des / der Steuerfachangestellten
Aufnahmevoraussetzung:
Ausbildungsvertrag mit einem
Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:
Dauer:
2,5 oder 3 Jahre
Bei guten Leistungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verkürzung.
Zusatzqualifikationen:
EDV FINANZBUCHFÜHRUNG
Die Steuerberaterkammer informiert auf www.mehr-als-du-denkst,de über den Ausbildungsberuf. Auf der Homepage der Steuerberaterkammer finden Sie auch eine Ausbildungsplatzbörse mit entsprechenden Ausbildungs- und Praktikumsplatzangeboten.
Bildungsgangleitung:
Kai Bullmahn
E-Mail: kai.bullmahn@bbsha.de
Tel.: 0511 980910
Tobias Thren
E-Mail: tobias.thren@bbsha.de
Tel.: 0511 980910
Abteilungsleitung:
Petra Wolters:
Telefon: 0511 98091-58 | Fax: 0511 168-43368
E-Mail: petra.wolters@bbsha.de
Wir bieten - gemeinsam mit der FOM Hochschule Hannover, der FHDW Hannover, der University of Europe for Applied Science (UE) und der Steuerberaterkammer Niedersachsen - das Duale Studium Steuerrecht an.
Dieses Modell ist auch wegen der drei Ausbildungsstandorte Steuerberatungskanzlei, Hochschule und Berufsschule unter dem Namen „Triales Modell“ bekannt. Die dual Studierenden absolvieren parallel zu ihrer betrieblichen Ausbildung das Studium an einer der drei kooperierenden Hochschulen und erlangen nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums einen Bachelorabschluss. Nach fünf Semestern erreichen sie bei Bestehen der Abschlussprüfung bereits den Berufsabschluss Steuerfachangestellte/r und nach erfolgreichem Studium besitzen sie im Erfolgsfall einen Bachelor- und zugleich einen Berufsabschluss.
Besonders zu erwähnen ist, dass der Berufsschulunterricht in den zweieinhalb Jahren durchgängig einmal pro Woche jeweils am Mittwoch stattfindet. Dabei werden in der Berufsschule ausschließlich die prüfungsrelevanten berufsbezogenen Lernfelder (und keine allgemeinbildenden Fächer) unterrichtet. Diese Beschulung ist aufgrund einer berufsschulrechtlichen Sonderregelung möglich.
Die Modalitäten der Bachelorstudiengänge der drei kooperierenden Hochschulen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des Aufbaus, der Inhalte, des Abschlusses, der Dauer, der Gebührenhöhe sowie bezüglich der Anrechnungsmöglichkeiten von Ausbildungsleistungen auf das Studium. Informationen hierzu erhalten Sie über die Hochschulen:
Hochschule | AnsprechpartnerInnen und weitere Kontaktdaten | Internetseite zu Infos über den Studiengang/ Weitergehende Informationen (z. B. Link für Flyer) |
FOM Hochschule Hannover | Frau Tanja Recoullè FOM Hochschule Hannover Berliner Allee 7 30175 Hannover Telefon: 0511 898404-17 E-Mail: Tanja.recoulle@fom.de |
Flyer zum Studiengang: Download |
Fachhochschule für Wirtschaft Hannover (FHDW) | Frau Larissa Falkenreck FHDW Hannover Freundallee 15 30173 Hannover Telefon: 0511 28483-19 E-Mail: larissa_viviane.falkenreck@fhdw.de | https://www.fhdw-hannover.de/steuern-studium/
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University of Europe for Applied Science (UE) | University of Europe for Applied Science Dessauer Straße 3-5 10963 Berlin | https://www.ue-germany.com/de/studiengaenge/duale-studiengaenge/bachelor/bwl-und-steuern
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Wenn Sie sich für das „Triale Modell“ und eine Hochschule entschieden haben, steht Ihnen die Steuerberaterkammer Niedersachsen unter folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zur Verfügung.
StBK Niedersachsen Adenauerallee 20 30175 Hannover | Ansprechpartnerin: Frau Martina Theuner Telefon: 0511 28890-12 E-Mail: theuner@stbk-niedersachsen.de Internet: www.stbk-niedersachsen.de |
Die Steuerberaterkammer (StBK) hat beispielsweise Musterausbildungsverträge speziell für das „Triale Modell“, die auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter „Für Steuerberater/innen – Ausbildungsvertrag online“ hinterlegt sind.
Für Rückfragen können Sie sich zudem gern jederzeit an den Leiter für den Bildungsgang Steuern unserer Schule, OStR Kai Bullmahn (E-Mail: kai.bullmahn@bbsha.de und mobil 0176 22074085), wenden.
Ausbildung parallel zum Dualen Studium (Presseerklärung der FOM)
Die FOM hat am 14.10.2021 die Presseerklärung "Der schnellste Weg zum beruflichen Ziel" (PDF) herausgegeben, in der unsere ehemalige Schüler Justus Borschbach und unser Kollege und Steuerberater Kai Bullmahn über diese Ausbildung berichten.
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist für Personen möglich, die nach einem abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studium als Steuerberateranwärter in den Praxen beschäftigt sind. Diese verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, haben aber oft keine vertieften Kenntnisse im Steuerrecht.
Um diesen Studienabgängern einen qualifizierten und schnelleren Einstieg in die tägliche Praxis des steuerberatenden Berufs zu ermöglichen, wurde mit dem Verein "Ich will verstehen!" speziell für diesen Personenkreis ein Unterricht entwickelt, der es den Studienabgängern ermöglicht, innerhalb eines Jahres die Prüfung zum Steuerfachangestellten als Externe abzulegen. Ein Berufsausbildungsvertrag ist dabei nicht abzuschließen. Zugleich kann diese Zeit als berufspraktische Zeit zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung anerkannt werden.
Mehr Infos unter: https://weiterbildung-von-hochschulabsolventen.de